Acrylglas Scheibe rund für Scheinwerfer vorn
Simson Scheinwerferglas aus Acrylglas (Plexiglas)
- ersetzt Plug&Play die originale Streuscheibe & die gesamte Leuchteinheit
- einzigartiges optisches Highlight für Show and Shine
- ideal auch für Cross oder Rennbetrieb
- Hochglanzoptik mit Schutzfolie als Transportschutz
- viele Farben zur Auswahl
- Materialstärke: 3mm
- wird durch die originalen Federn geklemmt bzw. eingeklebt
- passende Modelle: S51, S50, S70
Montageanleitung für dein Acrylglas (Plexiglas) an deiner Simson
Folgendes Werkzeug solltest du dir bereitlegen:
- Schraubendreher geschlitzt bzw. gekreuzt für die Klemmschraube
- ein Werkzeug zum Hebeln (z.B. kleiner Spachtel)
- kleine Spitzzange zum Ausbau der Spannfedern der Reflektorklemmung
Umbauanleitung für den Einbau der Acrylglasscheibe an deiner Simson:
- Um die Plexiglasscheibe einzusetzen muss der verchromte Lampenring samt Reflektor am Scheinwerfer demontiert werden.
- zuerst die untere Klemmschraube unten am Lampenring lösen
- danach kann der Ring an der unteren Seite vorsichtig abgehebelt und nach oben abgenommen werden
- Der Scheinwerfer-Einsatz ist mit einer Steckverbindung am Kabelbaum verbunden - dieser sollte nun abgezogen werden.
- Um den Scheinwerfereinsatz aus dem Lampenring zu nehmen müssen nun die drei kleinen Spannfedern entnommen werden.
Tipp: Nutze für den Ausbau eine kleine Zange, damit die Federn nicht davon hüpfen können.
- tausche nun den Reflektor mit der Acrylglasscheibe an deiner Simson
- Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
** Dieser Artikel darf nur für Rennsport- bzw. Sammlerzwecke (Show & Shine) verwendet werden und ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Bei Anbringung/Einbau erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeuges. Im Einzelfall kann eine Prüfung durch einen Sachverständigen (DEKRA/TÜV/GTÜ) erfolgen, wo ggf. die Möglichkeit besteht, durch eine Einzelabnahme eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen. =>=> kein E-Prüfzeichen (nicht zulässig im Bereich der StVO) <=<=